29. März 2024

Wirrwarr im Urheberrecht – darf ich meine MP3s verkaufen?

Eigentlich – so könnte man zumindest meinen, wäre es nur fair, wenn MP3s, an denen kein Interesse mehr besteht, weiterverkaufen könnte. Immerhin ändern sich Geschmäcker im Laufe der Zeit und wohl jeder hat in seinem CD-Regal den ein oder anderen Fehlkauf, den er eigentlich schon lange loswerden wollte. Es wäre praktisch, wenn dies auch mit der digitalen Version möglich wäre. Immerhin hätte man so die Chance, immerhin einen Teil des ausgegebenen Geldes wieder bekommen.

Diese Frage beschäftigte im April amerikanische Gerichte. Grund dafür ist der Dienst ReDigi, der es Kunden ermöglicht, über iTunes gekaufte Musik weiterzuverkaufen. Das Urteil fiel zwar negativ aus, bezieht sich allerdings nicht auf neuere Versionen der Software. ReDigi bezieht sich auf die „First-sale doctrine“, die Kunden Weiterverkaufsrechte sichert. Allerdings erwerben Käufer von Musikdateien bei iTunes nicht die MP3 an sich, sondern eine Nutzungslizenz. In gewisser Weise leiht der Käufer die Datei also nur, zumal iTunes Wiederverkauf und Verleih in den Nutzungsbedingungen ausschließt. Wie problematisch dies für den Kunden werden kann, zeigt der Fall, in dem Amazon den Kindle einer Nutzerin zu Unrecht sperrte und sie keinen Zugriff auf ihre gekauften E-Books mehr hatte. Amazon plant übrigens ebenfalls, in Zukunft den Weiterverkauf von digital erworbenen Daten zu ermöglichen. Dass der Konzern die völlige Löschung der ursprünglich gekauften Dateien gewährleisten kann, was bei ReDigi einer der Knackpunkte ist, hat er bereits bewiesen.
Da ReDigi angekündigt hat, bis 2014 in den meisten europäischen Ländern verfügbar zu sein, wird dieses Problem auch die europäischen Gerichte beschäftigen. Erst im Jahr 2012 stärkte der Europäische Gerichtshof die Kundenrechte, als er urteilte, dass auch online erworbene Software weiterverkauft werden darf. Zugleich untersagte er jedoch auf eBay den Weiterverkauf von Musikdateien, die auf iTunes erworben wurden. Wie in diesem Fall entschieden wird, ist also derzeit nicht absehbar. Wünschenswert wäre es jedoch, wenn den Verbrauchern hinsichtlich der Nutzungslizenz der Rücken gestärkt würde.