Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage verschiedener Zeitungsverleger gegen die „Tagesschau“-App abgewiesen. Allerdings ist eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich, da das Kölner Landesgericht sich in grundsätzlichen Fragen als nicht zuständig erachtet. Von der Entscheidung sind auch 6,7 Millionen Nutzer betroffen, die die App seit Ende 2010 heruntergeladen haben.
Zuvor hatten mehrere Zeitungsverleger gegen die Verbreitung der App geklagt, weil sie diese als unfaire Konkurrenz erachten. Die App enthält teils sehr ausführliche Texte, die die ARD mit Rundfunkbeiträgen finanziert. Ob es sich um ein presseähnliches Angebot handelt, musste das Oberlandesgericht jedoch nicht bewerten. Die Abweisung der Klage fiel lediglich in Bezug auf das Marktverhalten. Es ist also davon auszugehen, dass die Kläger beim Bundesgerichtshof in Revision gehen, um festzustellen, ob die Tagesschau-App ein presseähnliches Angebot ist, das aufgrund der Rundfunkbeiträge unfair finanziert ist.