Das deutsche Jugendschutzrecht gilt als eines der härtesten in Europa. Nicht nur, dass viele Spiele auf dem Index landen, die andere Behörden durchlassen, der Kauf für Erwachsene wird außerdem erschwert. Dies wird von deutschen Spielern häufig umgangen, indem die Spiele im Ausland oder per Download gekauft werden. Werden Musik, Filme oder Computerspiele indiziert, bedeutet dies eine Aufnahme in ein Verzeichnis verbotener Werke. Dies hat ein Vertriebs- und Werbeverbot zur Folge. Für Trägermedien (und so mit für die meisten Computerspiele) sind die Listenteile A und B relevant. Auf Liste A befinden sich die Medien, die aufgrund des Jugendschutzes indiziert wurde, bei B vermutet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) außerdem strafrelevante Inhalte, wie beispielsweise Gewaltverherrlichung oder die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen. Die Listen sind bei der BPjM erhältlich.